Homöopathie und Schulmedizin

Homöopathie und Schulmedizin

Müssen bei homöopathischer Therapie alle schulmedizinischen Arzneimittel abgesetzt werden?

Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen: Nein!

Vielfach ist jedoch die Meinung zu hören, dass alle schulmedizinischen Arzneimittel absetzt werden müssen, wenn man sich in homöopathische Behandlung begeben will. Gerade den Patienten, die an Asthma, Rheuma oder Herzerkrankungen leiden, jagt dieser Gedanke Angst ein, da die schulmedizinischen Arzneimittel ihre Lebensqualität wieder deutlich gebessert haben.

Es ist unsere Erfahrung, dass man die so genannten schulmedizinischen oder allopathischen Arzneimittel gut mit der Homöopathie kombinieren kann. Denn oft braucht die homöopathische Arznei eine gewisse Zeit, ehe sie ihre Wirkung entfaltet. Für die Übergangszeit muss man dann beide Arten von Arzneien gleichzeitig geben. Erst in dem Maße, wie sich der gesundheitliche Zustand unter der homöopathischen Behandlung bessert, kann dann in Absprache mit dem behandelnden Arzt allmählich die schulmedizinische Arznei reduziert werden. Selbst wenn ein Patient regelmäßig Cortison einnehmen muss, ist das kein Hindernis für eine homöopathische Therapie.

Wenn eine Erkrankung weit fortgeschritten ist, kann man häufig nicht mehr ganz auf die schulmedizinischen Arzneimittel verzichten. Die Homöopathie ist eine Regulationsmedizin, die organische Veränderungen, die durch eine langjährige Erkrankung entstanden sind, nicht rückgängig machen kann. So können durch eine chronische Rheumaerkrankung einzelne Gelenke deformiert oder die Funktion der Lunge durch eine schwere Asthmaerkrankung unwiederbringlich beeinträchtigt sein. Hier kann die homöopathische Arznei zwar die Beschwerden lindern, aber schulmedizinische Arzneimittel sind weiter erforderlich, aber dann meist in reduzierter Dosis.