
Dr. Klaus Borcherding
Ich habe eine Privatpraxis und rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Grundsätzlich werden die Leistungen von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Nur besondere medizinische Leistungen werden nicht erstattet, dies bespreche ich jedoch im Einzelfall mit den Patienten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen alle Leistungen selbst bezahlen, wenn nicht eine spezielle Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Nach Festlegung des individuellen Behandlungskonzeptes mache ich ihnen ein verbindliches Angebot.